TIPPS FÜR FIRMENFITNESS


Interview mit dem maxx! Gesundheitsexperten Dr. med. Burkhard Grell

Was können Unternehmen oder Firmenchefs tun, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu festigen und zu fördern?
Zunächst einmal wollen wir definieren, was Gesundheit eigentlich ist: Es ist der Zustand des vollkommenen körperlichen (physischen), geistigen(psychischen) und sozialen Wohlbefindens! Es ist also logisch, dass ein guter Unternehmer alles zu tun bereit sein sollte, um diesen wünschenswerten Zustand bei seinen Mitarbeitern herbeizuführen oder zu erhalten.

Aus langjährigen Erfahrungen und durch sportmedizinische Untersuchungen ist bewiesen, dass regelmässiges körperliches Training die Abwehrkräfte mobilisiert, Stress abbaut, entspannend wirkt und zu einem physischen und psychischen Wohlbefinden beiträgt.

Depressive Verstimmungen, Sorgen und Ängste treten in den Hintergrund, das Selbstbewusstsein wird gefestigt und eine positive Lebenseinstellung kommt dann von ganz allein auf. Dies ergibt wiederum eine bessere Motivation, die Arbeit mit mehr Freude und Elan zu verrichten, es geht alles leichter, schneller und besser von der Hand, Konzentration, Ausdauer und Körperkräfte wachsen und man merkt ja selbst,wie gut es einem geht und wie man sich jeden Tag freut, dass man etwas leisten kann und gute Arbeit macht, die Anerkennung findet.

Umgekehrt führt eine schlechte körperliche und seelische Konstitution zu negativen Einflüssen im täglichen sozialen Leben und natürlich auch bei der Arbeit. Das Selbstwertgefühl verringert sich oder schwindet, Angststörungen, Depressionen, Suchtverhalten, Gleichgültigkeit, Konzentrationsstörungen und ein rapides Nachlassen der Spannkraft, sowie der Arbeitsleistung sind die Folge.

Wie könnte man nun ein Fitnesstraining für Mitarbeiter organisieren? Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
Es ist bekannt, dass in einigen Ländern Ostasiens (Korea, China), aber auch in Frankreich, Grossbritannien und den USA Leibesübungen und Motivationstraining mit Erfolg und zur Zufriedenheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern durchgeführt werden. Dies sollte man sich zu Nutze machen, dann haben alle etwas Positives davon.

Rechtliches zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Sachleistungen des Arbeitgebers sind als bloße Aufmerksamkeiten nicht dem lohnsteuer- und sozialversicherungpflichtigen Arbeitslohn hinzuzurechnen, wenn der Wert 40 Euro pro Anlass nicht übersteigt. Seit Anfang des Jahres 2009 sind nun sogar Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis 500 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei.